12.06.2013
Wohngebäudeversicherung
Immobilien richtig absichern
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel verursacht werden. Versichert ist das Wohngebäude. Nebengebäude müssen in der Police ausdrücklich benannt werden. Einen weiter gefassten Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung. Versichert sind dann auch Schäden z. B. durch Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Blitzschlag.
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06.06.2013
Wäschetrocknen in der Wohnung
Immobilien aktuell
Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist selbst dann erlaubt, wenn im Haus ein Trockenraum vorhanden ist, so das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 53 C 1736/08). Ein Vermieter wollte einer Mieterin das Wäschetrocknen in der Wohnung verbieten. Er verwies auf die Hausordnung, in der stand, dass dies nur in einem gemeinsamen Waschkeller zulässig sei. Zudem gab der Vermieter zu bedenken, dass sich aufgrund der Feuchtigkeit Schimmel bilden könnte. Die Richter sahen den Fall anders. Zum einen regelt die Hausordnung nur das Verhalten der Mieter untereinander. Zum anderen gehört das Trocknen von Wäsche zum normalen Gebrauch der Mietsache und kann vom Vermieter weder durch den Mietvertrag noch durch die Hausordnung untersagt werden.
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