09.05.2013
Grelle Wände
Immobilien aktuell
Wer seiner Kreativität mit kräftigen Farben an den Wänden freien Lauf lässt, für den kann es am Ende teuer werden. Mieter können nicht darauf bestehen, dass der Vermieter eine Wohnung, deren Wände mit leuchtendem Rot oder tiefem Schwarz gestrichen sind, so wieder zurücknimmt. Auch dann nicht, wenn der Mietvertrag keine Renovierungsklausel enthält.
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