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BGH-Urteil: Nachbar muss Pollenflug dulden

Bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog ein Grundstückseigentümer, der sich durch das Laub und den Pollenflug der Birken auf dem Nachbargrundstück gestört fühlte. Der Bundesgerichtshof urteilte nun: Die Birken dürfen bleiben.

Nachbar fordert Baumfällung oder monatliche Zahlungen
Laub, herabfallende Birkenzweige und Blütenkätzchen sowie der Pollenflug störten den Kläger so sehr, dass er von seinem Nachbarn verlangte, die drei rund 18 Meter hohen Birken zu fällen. Alternativ verlangte er in den Monaten Juni bis November Zahlungen in Höhe von 230 Euro.

Das Urteil: Birken dürfen bleiben
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Mannes ab. In der Begründung heißt es, dass die Bäume im rechtlich vorgegebenen Abstand von mindestens zwei Metern zum Nachbargrundstück gepflanzt wurden. Zudem seien die Birken gesund und es erfolgt eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Die Beeinträchtigungen des Klägers betrachtete das Gericht als erheblich, jedoch nicht so schwer, dass Entschädigungs- oder Beseitigungsansprüche bestehen. [BGH V ZR 218/18]

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25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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