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Heizkostenverordnung: Bundeskabinett beschließt Novelle

Das Bundeskabinett hat die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Geräte zukünftig fernablesbar

Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Wenn der Austausch im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unangemessenen ist, können Ausnahmen gemacht werden.

Neue Mittteilungs- und Informationspflichten

Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese mindestens monatlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. Diese Vorgaben der Richtlinie werden mit der Änderungsverordnung umgesetzt.

 

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Podcast

18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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