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Ab 2023: Hamburg erhöht Grunderwerbsteuer

Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023.

Rot-grüner Senat beschließt Erhöhung

„Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Eine Schätzung zufolge entstehen dadurch Mehreinnahmen von rund 132 Millionen Euro.

Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen.

Grunderwerbsteuer in anderen Ländern

Hamburg befindet sich nach der Erhöhung im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wie viel Grunderwerbsteuer fällt aktuell in welchem Bundesland an?

  • 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 4,5 Prozent: Hamburg
  • 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen

 

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28.03.2024

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

11 Prozent Mehrkosten ab April Mit der Rückkehr zum regulären Steuersatz steigen die Gaspreise an – jedoch sie inzwischen größtenteils wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Laut dem Vergleichsportal Verivox liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte aktuell bei 9,8 Cent pro kWh und erhöht sich durch einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 10,9 Cent/kWh. Das entspricht einem Anstieg von 11 Prozent. Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh hat dadurch durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Gaskunden sollten jetzt ihren Zählerstand übermitteln, damit die korrekte Menge zum vergünstigten Steuersatz abgerechnet wird. „Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen. Die Kundinnen und Kunden haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern. Die Grundversorgung ist im Vergleich zu den günstigen Gastarifen derzeit im Schnitt doppelt so teuer“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Günstige Preise für Neukunden Laut Verivox trifft die Erhöhung Verbraucher in der Grundversorgung besonders hart: die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh liegen hier im bundesweiten Durchschnitt aktuell bei 2.599 Euro mit reduziertem Steuersatz, mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind es 2.890 Euro. Die Rückkehr zum alten Steuersatz bedeutet Mehrkosten von 291 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie kostet die gleiche Menge Gas aktuell im Bundesschnitt rund 1.303 Euro (bei 7 Prozent Mehrwertsteuer). Mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent stiegen die Heizkosten um 146 Euro auf insgesamt 1.450 Euro. Kunden in dieser Tarifgruppe zahlen damit also für die gleiche Menge Gas 145 Euro weniger Steuern als in der örtlichen Grundversorgung.

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