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Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln

Schon ab heute gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Reglungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ab Oktober tritt das zweite Paket in Kraft.

Regeln für den privaten Bereich

Ab dem 1. September tritt das Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:

  • Private Schwimmbecken, Pools und Whirlpools – drinnen wie draußen – dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Ausnahmen gibt es für therapeutische Anwendungen und die meisten öffentlichen Einrichtungen.
  • Regelungen in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur voraussetzen, werden vorübergehend ausgesetzt. Mieter bleiben jedoch zu angemessenem Heiz- und Lüftungsverhalten verpflichtet, um Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
  • Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Zweite Verordnung ab Oktober

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1. Oktober für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:

  • Verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen.
  • Sofern er noch nicht gemacht wurde, wird der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas zur Pflicht.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

 

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News

30.11.2023

Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt

Aus für Energiepreisbremsen Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox. KfW-Förderprogramme gestoppt Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) Haushaltsurteil Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.  

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