fbpx

Bauministerium soll 5 Milliarden Euro erhalten

Im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 der Ampel-Regierung sind fünf Milliarden Euro für das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium eingeplant. Ein Großteil davon ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

Sozialer Wohnungsbau im Fokus

Die Bundesregierung setzt auf sozialen Wohnungsbau: 1,28 Milliarden Euro sollen fließen, 750 Millionen waren es noch im Jahr 2022. Das im Koalitionsvertrag beschossene Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 staatlich geförderte – zu schaffen, soll so erreicht werden.

Die 5,01 Milliarden Euro für das Bauministerium setzen sich wie folgt zusammen: 3,87 Milliarden Euro sind Investitionen, 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse, 3,3 Milliarden Euro gehen in das Bau- und Wohnungswesen. Ins Baukindergeld fließen 859,07 Millionen Euro, die Programmmittel für das Wohngeld betragen 690 Millionen Euro, das Budget für Stadtentwicklung und Raumordnung beträgt 1,51 Milliarden Euro. Der Etat für die Städtebauförderung beträgt 1,06 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.

Voraussichtlich wird das Haushaltsgesetz 2023 im November verabschiedet.   

Förderung studentisches Wohnen

Klara Geywitz kündigte zudem im Journal des Deutschen Studentenwerks (DSW) an, dreistellige Millionenbeträge in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Polizeianwärter zu investieren. Das Programm soll Anfang 2023 an den Start gehen, der genaue Finanzrahmen ist noch in der Verhandlung.

 

Aktueller Beitrag

Podcast

18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht