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Barrierefreies Wohnen: Fördermittel bereits aufgebraucht

Nur sechs Wochen nach der Bereitstellung von Investitionszuschüssen für barrierereduzierte Wohnanpassung ist der Fördertopf schon wieder leer. Bereits zugesagte Anträge sind jedoch nicht betroffen.

Enorme Nachfrage nach Fördermitteln

Bis Ende des Jahres 2022 hätten die Mittel reichen sollen – doch dass die bereitgestellten 75 Millionen Euro nicht ausreichen, hatten Experten schon länger befürchtet. Erst vor sechs Wochen, am 29. Juni, wurde das Programm wieder aufgenommen. Die KfW schreibt: „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) stellen.“

Bis zu 6.250 Euro konnten private Eigentümer und Mieter für Umbaumaßnahmen beantragen. Typische Umbauten sind zum Beispiel bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden.

Jetzt schon beraten lassen

Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, die zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehört, rät jetzt schon zur Beratung: „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“

 

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18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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