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Baulandmobilisierungsgesetz ist in Kraft

Am 23. Juni ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten. Die Novelle des § 250 Baugesetzbuch (BauGB) enthält das umstrittene „Umwandlungsverbot“, das für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine Genehmigung erforderlich macht.

Neuerungen im Baulandmobilisierungsgesetz
Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Neuerungen:

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Die Landesregierungen können nun Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festlegen. In diesen Gebieten bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung, wenn sich im Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Genehmigungspflicht ist befristet und soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten.

Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt.

Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. So können die Gemeinden als Eigentümer bezahlbaren Wohnraum schaffen. Zudem wird es den Kommunen erleichtert, Grundstücke zum Verkehrswert zu erwerben.

Sektoraler Bebauungsplan: Der sektorale Bebauungsplan ermöglicht es Gemeinden, Flächen für die Wohnbebauung festzulegen. Dies ist zunächst bis Ende 2024 befristet. Sie können außerdem beschließen, dass die Wohnungen die Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen.

 

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Podcast

24.10.2024

Podcast Vol. 96) Büromarkt in Münster

In dieser Folge berichtet Julian Kemper, Experte für Büroimmobilien bei BUSCHE GEWERBEEXPERTEN allgemein über die Einordnung der Immobilienwirtschaft in gesamte Volkswirtschaft Deutschlands sowie über den Büromarkt in Münster im Speziellen.  Münster ist ein klassischer B-Standort und spielt damit beim Büromarkt in der Liga von Dortmund und Bremen. Ein C-Standort ist z.B. Bielefeld. Julian Kemper berichtet noch über die Zahlen -Daten – Fakten, die Auswirkungen von Corona und auch über die Zukunft auf dem Büromarkt. Homeoffice Großraumbüro mit Arbeitskapseln Events für soziale Kontakte und digitalen Kaffeeplausch und „Stühle rücken“  Daher reinhören und mehr erfahren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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