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Bauministerium soll 5 Milliarden Euro erhalten

Im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 der Ampel-Regierung sind fünf Milliarden Euro für das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium eingeplant. Ein Großteil davon ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

Sozialer Wohnungsbau im Fokus

Die Bundesregierung setzt auf sozialen Wohnungsbau: 1,28 Milliarden Euro sollen fließen, 750 Millionen waren es noch im Jahr 2022. Das im Koalitionsvertrag beschossene Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 staatlich geförderte – zu schaffen, soll so erreicht werden.

Die 5,01 Milliarden Euro für das Bauministerium setzen sich wie folgt zusammen: 3,87 Milliarden Euro sind Investitionen, 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse, 3,3 Milliarden Euro gehen in das Bau- und Wohnungswesen. Ins Baukindergeld fließen 859,07 Millionen Euro, die Programmmittel für das Wohngeld betragen 690 Millionen Euro, das Budget für Stadtentwicklung und Raumordnung beträgt 1,51 Milliarden Euro. Der Etat für die Städtebauförderung beträgt 1,06 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.

Voraussichtlich wird das Haushaltsgesetz 2023 im November verabschiedet.   

Förderung studentisches Wohnen

Klara Geywitz kündigte zudem im Journal des Deutschen Studentenwerks (DSW) an, dreistellige Millionenbeträge in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Polizeianwärter zu investieren. Das Programm soll Anfang 2023 an den Start gehen, der genaue Finanzrahmen ist noch in der Verhandlung.

 

Aktueller Beitrag

News

01.06.2023

KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien

Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.  

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