Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).
Sicherheit liegt im Code
Der werkseitig eingestellte Code sollte unbedingt verändert werden, da dieser häufig zu leicht zu knacken ist. Auch sollten keine zu leichten Codes wie zum Beispiel Geburtstage der Familie gewählt werden. Für Smarthome-Funktionen kann das System mit dem WLAN verbunden werden, aber auch Bluetooth und andere Funkstandards sind je nach Hersteller möglich. Bei einer Verbindung über WLAN sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass ein ausreichender Schutz gegen Manipulationen von außen gegeben ist.
Auch an Notfälle denken
Auch an den Notfall sollte gedacht werden: Was passiert bei einem längeren Stromausfall? Wird die Haustüre dann von einem Akku gesichert und wenn ja, wie lange hält dieser? Viele Schließsysteme bieten zudem eine Not- und Gefahrenfunktion, die dafür sorgt, dass das Schloss jederzeit mit einem Notschlüssel von außen und innen (z. B. bei einem Hausbrand) geöffnet werden kann.
Aktueller Beitrag
30.11.2023
Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Aus für Energiepreisbremsen Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox. KfW-Förderprogramme gestoppt Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) Haushaltsurteil Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.