fbpx

BGH-Urteil: Nachbar muss Pollenflug dulden

Bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog ein Grundstückseigentümer, der sich durch das Laub und den Pollenflug der Birken auf dem Nachbargrundstück gestört fühlte. Der Bundesgerichtshof urteilte nun: Die Birken dürfen bleiben.

Nachbar fordert Baumfällung oder monatliche Zahlungen
Laub, herabfallende Birkenzweige und Blütenkätzchen sowie der Pollenflug störten den Kläger so sehr, dass er von seinem Nachbarn verlangte, die drei rund 18 Meter hohen Birken zu fällen. Alternativ verlangte er in den Monaten Juni bis November Zahlungen in Höhe von 230 Euro.

Das Urteil: Birken dürfen bleiben
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Mannes ab. In der Begründung heißt es, dass die Bäume im rechtlich vorgegebenen Abstand von mindestens zwei Metern zum Nachbargrundstück gepflanzt wurden. Zudem seien die Birken gesund und es erfolgt eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Die Beeinträchtigungen des Klägers betrachtete das Gericht als erheblich, jedoch nicht so schwer, dass Entschädigungs- oder Beseitigungsansprüche bestehen. [BGH V ZR 218/18]

Aktueller Beitrag

Podcast

21.09.2023

Podcast Vol. 66) Immobilienfonds – Einblick in ein 57 Milliarden Euro-Portfolio

In der Folge wirft Oliver durch den Experten Axel Kleinefenn anhand von zahlreichen Beispielen einen Blick auf Investments in Europa wie das Bürogebäude ITO und das Wohnprojekt MIX in Amsterdam sowie das Hotel Radisson Blu 1882 in Barcelona an der Sagrada Familia und in Deutschland auf das Quartier LOVT im Münchener Werksviertel. Axel erklärt mit seinem Expertenwissen die Vorteile eines pro-aktiven Bestands-Management und welchen Einfluss die Inflation und der aktuelle Zinsanstieg auf den Wert von offenen Immobilienfonds hat. Den Abschluss macht die Transformation hin zu einem nachhaltigen Gebäudebestand. Diese Transformation erklärt Axel anhand des 14geschossigen Büroturm Torre Diagonal Mar mit einer Nutzfläche von rd. 23.000 m2. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht