Eigentümer müssen die Blendwirkung benachbarter Photovoltaikanlage nicht dulden, wenn sie die Nutzungsmöglichkeiten ihres Eigentums einschränken. Der Nachbar ist verpflichtet, die Blendwirkung zu mindern.
Der Fall: Eigentümerin fühlt sich gestört
Eine Eigentümerin fühlte sich vom reflektierenden Licht der Solaranlage ihrer Nachbarn gestört und forderte Abhilfe. Zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten reflektiert die Anlage die Sonnenstrahlen so, dass sie horizontal in ihre Wohnung strahlen. Die Nachbarin wies die Beschwerden zurück und gab an, dass Solaranlagen längst üblich seien und die Beeinträchtigung nur geringfügig sei. Zudem seien die Kosten für einen Umbau oder einen Sichtschutz unzumutbar.
Das Urteil: Nachbar muss Abhilfe schaffen
Die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage sei nicht vergleichbar mit der einer sehr hoch oder sehr tief stehenden Sonne, so das Oberlandesgericht Karlsruhe und gab der Klägerin damit Recht. Auch ein Sachverständiger bestätigte die starken Reflexionen und verglich die Wirkung mit der von glasierten Dachziegeln. Photovoltaikanlage auf Dächern seien zwar längst üblich, jedoch keineswegs zwingend mit Beeinträchtigungen der Nachbarn verbunden; deshalb muss die Nachbarin Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. [AZ 9 U 184/11]
Aktueller Beitrag
28.11.2024
Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse
Höhere Ansprüche bei Selbstbezug „Die Energieeffizienz hat mittlerweile einen ähnlichen Stellenwert wie die Lage einer Immobilie“, erklärt Piet Derriks, Geschäftsführer von Immowelt. „Käufer möchten hohe Folgekosten durch Sanierungen vermeiden, weshalb unsanierte Immobilien zukünftig schwerer zu verkaufen sein werden.“ Viele potenzielle Immobilienkäufer würden eine Immobilie mit schlechter Energiebilanz gar nicht erst besichtigen. Je nach Kaufmotiv gibt es jedoch große Unterschiede. Eigennutzer haben höhere Ansprüche: So würden 40 Prozent der Befragten, die eine Immobilie für den Selbstbezug kaufen möchten, Angebote mit unzureichender Energieeffizienz gar nicht erst besichtigen. Investoren sind hingegen weniger strikt: Interessenten, die ein Vermietungsobjekt suchen, geben zu 26 Prozent an, dass sie sanierungsbedürftige Immobilien bei der Suche von vornherein ausschließen würden. Energiebilanz wirkt sich auf Preisverhandlungen aus 41 Prozent der Kaufinteressenten, die in den kommenden 12 Monaten ein Objekt erwerben wollen, würden auch Immobilien mit schlechterer Energieeffizienz in Betracht ziehen. Allerdings würden sie diesen Umstand auch in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen und möglicherweise gegen andere Kriterien wie Lage, Schnitt und Größe abwägen. In 14 Prozent der Fälle planen Interessenten, die in den kommenden 12 Monaten kaufen wollen, die Energiebilanz gezielt als Argument in den Verhandlungen zu nutzen. Mit Verweis auf die schlechten Werte und die zu erwartenden Modernisierungskosten planen sie, den finalen Preis zu drücken.