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Eigentümer muss Blendwirkung von Solaranlage nicht dulden

Eigentümer müssen die Blendwirkung benachbarter Photovoltaikanlage nicht dulden, wenn sie die Nutzungsmöglichkeiten ihres Eigentums einschränken. Der Nachbar ist verpflichtet, die Blendwirkung zu mindern.

Der Fall: Eigentümerin fühlt sich gestört
Eine Eigentümerin fühlte sich vom reflektierenden Licht der Solaranlage ihrer Nachbarn gestört und forderte Abhilfe. Zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten reflektiert die Anlage die Sonnenstrahlen so, dass sie horizontal in ihre Wohnung strahlen. Die Nachbarin wies die Beschwerden zurück und gab an, dass Solaranlagen längst üblich seien und die Beeinträchtigung nur geringfügig sei. Zudem seien die Kosten für einen Umbau oder einen Sichtschutz unzumutbar.

Das Urteil: Nachbar muss Abhilfe schaffen
Die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage sei nicht vergleichbar mit der einer sehr hoch oder sehr tief stehenden Sonne, so das Oberlandesgericht Karlsruhe und gab der Klägerin damit Recht. Auch ein Sachverständiger bestätigte die starken Reflexionen und verglich die Wirkung mit der von glasierten Dachziegeln. Photovoltaikanlage auf Dächern seien zwar längst üblich, jedoch keineswegs zwingend mit Beeinträchtigungen der Nachbarn verbunden; deshalb muss die Nachbarin Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. [AZ 9 U 184/11]

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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