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Eisheilige: Start in die Gartensaison

Für viele Pflanz- und Gartenarbeiten ist es wichtig, dass die Nächte frostfrei sind. Viele Gärtner warten die Eisheiligen ab und beginnen dann die Gartensaison. In diesem Jahr geht es ab diesem Wochenende los.

Vorbereitungen
Zunächst sollten Reinigungs- und ggf. Wartungsarbeiten vorgenommen werden. Ist das Vogelhaus noch intakt? Weist die Gartenhütte Witterungsschäden auf? Bäume, Sträucher und Hecken sollten so früh wie möglich beschnitten werden – Gärtner sollten jedoch unbedingt die Brutzeiten und Landesvorgaben beachten. Alte Pflanzenreste und Laub können entfernt und die Erde zur Aussaat aufgelockert werden. Der Rasen kann bereits ab März vertikutiert und gedüngt werden. Wenn nötig, wird vereinzelt Rasen nachgesät.

Gemüse- und Zierpflanzen
Alles, was nicht winterhart ist, kann jetzt ins Freie: Dazu zählen vorgezogene Gemüsepflanzen, Zierpflanzen und auch die Direktaussaat ist möglich. Ältere Pflanzen, vor allem Obstbäume, können gestutzt und zurückgeschnitten werden. Damit die Pflanzen gut wachsen, ist jetzt auch düngen angesagt – am besten eignet sich Kompost, es geht aber auch mit handelsüblichem Dünger. Je nach Wetterlage muss ab Mai kräftig gegossen werden – vor allem junge Pflanzen und Saat brauchen feuchte Erde.

Aktueller Beitrag

News

23.11.2023

Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW. Sonderregelung für private Haushalte Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht. In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.  

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