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Energieausweise: Was ab diesem Jahr wichtig ist

Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Unter anderem wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, muss der Energieausweis vorgelegt werden. Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind davon befreit. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und nicht verkaufen oder vermieten will, benötigt ebenfalls keinen neuen Ausweis.

Neuerungen ab Mai 2021
Ab 1. Mai 2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt. „In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG ist dies nun erforderlich“, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zudem muss die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angegeben werden, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden.

Auch Immobilienmakler sind in Zukunft explizit dazu verpflichtet, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unverändert.

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23.11.2023

Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW. Sonderregelung für private Haushalte Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht. In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.  

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