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Erst 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht

36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke müssen neu bewertet werden. Hierzu müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Doch gerade mal 18 Prozent der Eigentümer haben dies bis jetzt erledigt – die Frist endet in sieben Wochen.

Abgabequote sehr gering

Für die Neuberechnung der reformierten Grundsteuer müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung einreichen. Bisher sind jedoch lediglich 6,2 Millionen Formulare online eingereicht worden, weitere 584.000 Erklärungen gingen in Papierform ein, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Somit haben erst knapp 18 Prozent der Eigentümer eine Erklärung abgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung im Jahre 2018 für verfassungswidrig. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet. Dann greifen neue Berechnungsmethoden. Da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden ist, gilt die Reform als eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte.

Probleme mit „Elster“, Fristverlängerung möglich

Seit dem 1. Juli können die Erklärungen über die Steuerplattform „Elster“ eingereicht werden. Die Plattform war jedoch Mitte Juli vorrübergehend nicht erreichbar – bereits hier forderten einige Verbände und Landespolitiker eine Fristverlängerung. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schloss eine Fristverlängerung nicht aus; eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte nun, die Länder müssen diese Entscheidung treffen und dass es „sinnvoll“ wäre, wenn diese sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

 

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25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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