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Gaspreisbremse, Gasumlage und mehr: Was jetzt wichtig ist

Entlastungen der Bürger

Ende September hat die Bundesregierung die Gasumlage gekippt. Sie wird demnach nicht seit Oktober auf die Gaspreise aufgeschlagen, jedoch darf jeder Gasversorger seine Preise erhöhen. Verbraucher sollten im Fall einer Preiserhöhung prüfen, ob andere Versorger oder die Grundversorgung günstiger sind. In dem Fall können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Zudem hat der Bundestag eine Steuersenkung beschlossen: Die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch soll nach derzeitigem Stand von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Dies solle bis März 2024 gelten und gilt auch für Fernwärme.

Gaspreisbremse: Vorschläge wurden gemacht

Zur Umsetzung der Gaspreisbremse hat eine eingesetzte Expertengruppe am 10. Oktober Vorschläge eingereicht. Seitdem wird im Bundestag diskutiert. Die Vorschläge waren unter anderem, dass der Staat bei Gebäuden mit Gasheizung bzw. Fernwärme die Abschlagszahlung für Dezember übernimmt. Dies würde für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten. Ab März 2023 soll dann die Gaspreisbremse gelten, die die Preise bis zu einem bestimmten Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckelt. Für Fernwärmekunden soll nach dem gleichen Schema eine Wärmepreisbremse mit einer Deckelung auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gelten. Wann diesbezüglich eine Entscheidung getroffen wird und in welcher Form die Gaspreisbremse am Ende umgesetzt wird, ist aktuell noch offen.

 

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News

01.06.2023

KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien

Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.  

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