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Gebäudeenergiegesetz: Wer 2023 Ölheizungen austauschen muss

Wer muss seinen Heizungskessel tauschen?

Wurde der Heizkessel vor dem 1.1.1994 eingebaut, besteht in diesem Jahr die Pflicht zum Austausch. Gas- und Ölheizkessel dürfen nur noch maximal 30 Jahre betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 soll der Einbau von reinen Ölheizungen und Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, verboten werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon jetzt mit klimafreundlichen Alternativen auseinanderzusetzen.

Ausnahmen und Bußgelder

Ausgenommen sind zum Beispiel Brennwert- und Niedertemperaturgeräte, die es aus diesen Jahren allerdings kaum gibt. Um welchen Heizkessel es sich handelt, steht auf dem Typenschild am Gerät. Ansonsten kann der Heizungsbauer oder Schornsteinfeger Auskunft geben. Auch private Eigentümer in Wohnhäusern mit ein oder zwei Wohneinheiten sind von der Austauschpflicht befreit, wenn sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude leben. Ausnahmen können ebenfalls genehmigt werden, wenn ein Austausch als unwirtschaftlich nachgewiesen wird, weil das Gebäude zum Beispiel abgerissen wird oder eine alternative Versorgung nicht möglich ist. Eigentümern, die die Austauschpflicht ignorieren, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Aber auch wer noch nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, sollte sich Gedanken über einen Austausch machen. Frühzeitig beantragt, gibt es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten.

 

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Podcast

18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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