Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.
Teilung der Provision
In vielen Bundesländern mussten Immobilienkäufer bislang die Maklerkosten allein übernehmen, vor allem Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen profitieren von dieser Neuregelung. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten mussten Käufer bislang die komplette Maklerprovision in Höhe von bis zu 7,17 Prozent des Kaufpreises übernehmen.
Gesetz als Chance für Maklerbranche
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD sagt: „Für den Berufsstand ist die Neuregelung Herausforderung und Chance zugleich. Die Herausforderung liegt in der wechselseitigen Begrenzung. Der Verkäufer verhandelt künftig die Provision für den Käufer mit. Hierin liegt aber auch eine Chance. Denn nur die professionellen und gut ausgebildeten Makler werden erfolgreich mit dem Verkäufer verhandeln. Das ist gut für den Wettbewerb und die Professionalisierung der Branche“.
Aktueller Beitrag
23.03.2023
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