fbpx

Grob fahrlässig: Gasbrenner bei Wind

Das Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig einzustufen. Die Wohngebäudeversicherung darf die Leistung im Schadenfall kürzen.

Der Fall: Eigentümer flammt Unkraut ab
Der Eigentümer und sein Auszubildender entfernten Unkraut aus Pflasterfugen mit Gasbrenner und Hochdruckreiniger. Während der Gartenarbeit entzündeten Funken eine Hecke. Das Feuer griff auf das Wohngebäude über und verursachte einen Schaden von rund 150.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung erkannte den Schaden an, kürzte die Leistung jedoch um 30 Prozent, mit der Begründung, dass an diesem Tag Windstärke 5 herrschte und das Abflammen somit grob fahrlässig war. Vor Gericht forderte der Eigentümer die Erstattung des Differenzbetrages.

Klage wird abgewiesen
Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab und bestätigte den Gebäudeversicherer. Der Kläger hätte die Gefahr des Funkenfluges bei Wind erkennen müssen und hat somit grob fahrlässig gehandelt. Auch die Revision vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Dem OLG zufolge wäre sogar eine Kürzung in Höhe von 40 Prozent gerechtfertigt gewesen. Es verwies dabei auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, z. B. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10.

Aktueller Beitrag

Podcast

24.10.2024

Podcast Vol. 96) Büromarkt in Münster

In dieser Folge berichtet Julian Kemper, Experte für Büroimmobilien bei BUSCHE GEWERBEEXPERTEN allgemein über die Einordnung der Immobilienwirtschaft in gesamte Volkswirtschaft Deutschlands sowie über den Büromarkt in Münster im Speziellen.  Münster ist ein klassischer B-Standort und spielt damit beim Büromarkt in der Liga von Dortmund und Bremen. Ein C-Standort ist z.B. Bielefeld. Julian Kemper berichtet noch über die Zahlen -Daten – Fakten, die Auswirkungen von Corona und auch über die Zukunft auf dem Büromarkt. Homeoffice Großraumbüro mit Arbeitskapseln Events für soziale Kontakte und digitalen Kaffeeplausch und „Stühle rücken“  Daher reinhören und mehr erfahren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht