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Heizen: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

Gasheizofen nach 48 Jahren kaputtgegangen

Die Mieterin heizt ihre Wohnung über zwei Gasheizöfen, von denen einer defekt war. Da der Gasheizofen bereits 48 Jahre alt war, war er nicht zu reparieren. Die Mieterin hatte die Wohnung und auch den Mietvertrag von ihrer Mutter übernommen. In diesem war vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasst. Somit ist die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Die Mieterin forderte vom Jobcenter knapp 1.800 Euro für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens.

Jobcenter muss für Gasheizofen aufkommen

Nachdem das Sozialgericht Köln die Klage auf Übernahme der Kosten abgelehnt hatte, sprach das Landdessozialgericht NRW der Mieterin die Erstattung zu. In seiner Begründung nannte das LSG die Tatsache, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist. Auch sei die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung unerlässlich. Das LSG befand zudem, dass die Kosten für die Anschaffung und Installation angemessen sind.

[LSG Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 1736/21]

 

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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