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Hessen erweitert Mietpreisbremse

Die zum 30. Juni 2019 auslaufenden Mietpreisbremse in Hessen wurde verlängert und erweitert. Statt bisher in 16, gilt sie nun in 31 Städten und Gemeinden. Spätestens zum 1. Juli 2019 soll die neue Verordnung in Kraft treten.

Gültigkeit der Mietpreisbremse strittig
Das Landgericht Frankfurt erklärte die Mietpreisbremse in Hessen bereits im März 2018 für ungültig, da bei Erlass der Verordnung ein nicht ausreichender Begründungsentwurf vorlag. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Gegner der Mietpreisbremse argumentieren, dass mehr Bauland, weniger Bürokratie und eine Senkung der Grunderwerbsteuer für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen würden. Befürworter hingegen wünschen sich weitere Mieterschutzmaßnahmen oder sogar Mietpreisdeckel, wie sie aktuell in Berlin geplant sind.

Neue Städte und Gemeinden
Kronberg im Taunus fällt ab dem 1. Juli nicht mehr unter die Verordnung. Neu erfasst werden Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel (Wetterau), Bischofsheim (Groß-Gerau), Egelsbach (Offenbach), Eschborn (Main-Taunus), Ginsheim-Gustavsburg (Groß-Gerau), Heusenstamm (Offenbach), Hofheim, Kelkheim (Main-Taunus), Kelsterbach (Groß-Gerau), Kiedrich (Rheingau-Taunus), Langen (Offenbach), Nauheim (Groß-Gerau), Nidderau (Main-Kinzig), Obertshausen (Offenbach) und Raunheim (Groß-Gerau).

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25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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