fbpx

Hitze in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter?

Neue Hitzerekorde, schwüle Nächte, nur wenig Regen und kaum Abkühlung: Derzeit ächzt das halbe Land unter den Temperaturen. Insbesondere Mieter fragen sich derzeit, welche Rechte sie haben und ob sie ihre Vermieter in die Pflicht nehmen können.

Wie warm darf es in der Mietwohnung sein?

Darüber, wie warm es in einer Wohnung werden darf, gibt es keine gesetzliche Regelung. Gerichte orientieren sich jedoch häufig an technischen Regeln für Arbeitsstätten, die besagen, dass die Raumtemperatur am Arbeitsplatz 26 Grad Celsius nicht übersteigen sollte. Andere sagen, es sollte bei Außentemperaturen von mindestens 32 Grad mindestens 6 Grad kühler sein.

Dachgeschossbewohner müssen jedoch mehr aushalten: hier entschieden Gerichte, dass die Bewohner Temperaturen von 30 Grad hinzunehmen haben. Dies sind jedoch alles Einzelfallentscheidungen, es kommt immer auf die individuellen Umstände an.

In Wohnungen, in denen es zu heiß wird, weil der Wärmeschutz nicht dem zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschriebenen Stand der Technik entspricht, haben Mieter in der Regel ein Mietminderungsrecht. Wer hingegen den ganzen Tag die Fenster offen lässt oder die Außenrolladen nicht schließt und deshalb in seiner Wohnung schwitzt, hat kein Recht auf eine Mietminderung.

Haben Mieter Anspruch auf Hitzeschutz?

Grundsätzlich ist es Vermietersache, dass sich die Wohnung im Sommer nicht zu stark aufheizt. Wie er das macht, z. B. mithilfe von Markisen, Außenrolladen oder einer Klimaanlage, ist seine Sache. Mieter haben kein Recht auf einen bestimmten Sonnenschutz. Möchten Mieter selbstständig Abhilfe schaffen, müssen sie bei allen baulichen Veränderungen die Zustimmung ihres Vermieters einholen. Vom Vermieter durchgeführte Baumaßnahmen, die z. B. durch bessere Isolierung oder Wärmedämmung zu einem gesteigerten Wohnwert führen, sind als Modernisierung zu betrachten. Diese darf der Vermieter mit elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen.

 

Aktueller Beitrag

Podcast

21.09.2023

Podcast Vol. 66) Immobilienfonds – Einblick in ein 57 Milliarden Euro-Portfolio

In der Folge wirft Oliver durch den Experten Axel Kleinefenn anhand von zahlreichen Beispielen einen Blick auf Investments in Europa wie das Bürogebäude ITO und das Wohnprojekt MIX in Amsterdam sowie das Hotel Radisson Blu 1882 in Barcelona an der Sagrada Familia und in Deutschland auf das Quartier LOVT im Münchener Werksviertel. Axel erklärt mit seinem Expertenwissen die Vorteile eines pro-aktiven Bestands-Management und welchen Einfluss die Inflation und der aktuelle Zinsanstieg auf den Wert von offenen Immobilienfonds hat. Den Abschluss macht die Transformation hin zu einem nachhaltigen Gebäudebestand. Diese Transformation erklärt Axel anhand des 14geschossigen Büroturm Torre Diagonal Mar mit einer Nutzfläche von rd. 23.000 m2. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht