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Immobilienkauf: Das bedeuten steigende Zinsen

Seit Weihnachten 2021 sind die Zinsen für Immobilienkredite sprunghaft angestiegen – sogar für viele Experten kam diese schnelle Entwicklung unerwartet. Für neue Finanzierungen steigt die monatliche Belastung deutlich. Was sollten Immobilienkäufer beachten?

Was ist passiert?

Die Zeit der historisch niedrigen Zinsen scheint vorbei zu sein: Seit Jahresbeginn stiegen die Zinsen für Immobiliendarlehen von etwa 1 Prozent auf 2,8 Prozent. Laut Experten sind die Gründe hierfür die anhaltende Rekordinflation sowie die Coronakrise und der Krieg in der Ukraine. Damit der aufgenommene Kredit in einem Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden kann, verlangen die meisten Banken eine Anfangstilgung von 2 oder 3 Prozent.

Die Folge: Konnten im Jahr 2021 mit 1.000 Euro monatlich bei 1 Prozent Zins und 3 Prozent Tilgung noch 300.000 Euro finanziert werden, sind mit dem aktuellen Zins und 3 Prozent Tilgung nur 200.000 Euro finanzierbar. Müssen aber 300.000 Euro mit einem Zins von 3 Prozent finanziert werden, beträgt die monatliche Belastung bei 3 Prozent Tilgung schon 1.500 Euro, dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW.

Längere Zinsbindung meist sinnvoll

Experten gehen davon aus, dass es Mitte Juli sowie im Laufe des Jahres weitere Erhöhungen geben wird. Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, sich von niedrigen Zinsen bei der Hausbank oder auf Internetportalen blenden zu lassen: Meist gelten die Angebote nur für einen Teil der Kreditsumme. Stattdessen sollen Verbraucher auf eine möglichst lange Zinsbindung achten. Der Zins für 15-jährige Zinsbindungen liegt aktuell um ca. 0,3 Prozent höher als für 10 Jahre. Das kann sich lohnen, denn nach Ablauf der Zinsbindung muss die Restschuld zwingend mit dem aktuellen Marktzins finanziert werden.

 

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18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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