fbpx

Immobilienpreise in Großstädten bis zu 17 Prozent unter Allzeithoch

Rückgang in der Spitze bei 16,9 Prozent

Laut immowelt ist Wohneigentum seit Mitte des letzten Jahres in allen untersuchten Städten günstiger geworden. Die Berechnung gibt die Entwicklung der Preise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zu den Höchstwerten im Jahr 2022 im Vergleich zum 01.08.2023 wieder. Der größte Rückgang liegt hier bei 16,9 Prozent – in einigen Städten sei der Preis für eine 75-Quadratmeterwohnung um mehrere 100.000 Euro gesunken.

„Nach einer langanhaltenden Phase steigender Immobilienpreise in deutschen Großstädten sind die Preise seit Anfang 2022 spürbar gesunken. Allerdings zeigen die Preiskurven zuletzt wieder leicht nach oben. Für Käufer könnte daher jetzt der optimale Zeitpunkt für den Erwerb einer Immobilie gekommen sein“, sagt immowelt Geschäftsführer Felix Kusch.

So viel können Käufer sparen

München bleibt zwar teuer, doch der durchschnittliche Preis sinkt auf 638.000 Euro – im Vergleich zum Allzeithoch im April 2022 sparen Käufer dort 77.000 Euro (-10,8 Prozent). Der Preis für eine 75-Quadratmeterwohnung im Hamburg beträgt 469.000 Euro, im Jahr 2022 waren es noch 36.000 Euro mehr. Im Verhältnis dazu stagnieren die Preise in Berlin: der Preisunterschied zwischen aktuellen Preisen und Höchststand ist in der Hauptstadt mit 3,3 Prozent der niedrigste aller untersuchten Städte. Mit einem Preisrückgang von 16,9 Prozent führt Hannover die Analyse an, dies bedeutet eine Reduzierung von 307.000 Euro auf 255.000 Euro.

 

Aktueller Beitrag

News

12.12.2024

Kerzen im Advent: Schäden verhindern und Versicherungen prüfen

LED statt Kerzen und erhöhte Aufmerksamkeit Rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden werden den Versicherern rund um Weihnachten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gemeldet. Um dem vorzubeugen, sollten Wohnungseigentümer stets darauf achten, Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Denn oft reichen nur wenige Funken, um trockene Zweige zu entzünden. Deshalb sollte man statt auf echtes Kerzenlicht auf LED-Lichter(ketten) setzen. Diese sind energiesparend im Verbrauch und in vielen verschiedenen Varianten und Farben erhältlich. Sogar Echtwachskerzen mit LED-Licht gibt es inzwischen. Rauchwarnmelder können vor Schäden schützen Rauchwarnmelder in der Wohnung können zwar an sich keinen Brand verhindern, aber die Bewohner warnen. Wohnungseigentümer sollten prüfen, ob die in ihrer Wohnung angebrachten Rauchwarnmelder möglicherweise ausgetauscht werden sollten, da sie durch Staub verunreinigt bzw. korrosiv belastet sein können. Die DIN-Norm 14676 empfiehlt, diese nach 10 Jahren und 6 Monaten auszutauschen. Ein Ablaufdatum ist in vielen Fällen am Gerät vermerkt – entweder an der Hülle oder im Inneren. Welche Versicherungen greifen Ist es dennoch zu einem Brand gekommen, sollten Wohnungseigentümer den Schaden möglichst sofort ihrer Hausratversicherung – falls sie eine haben – und der Verwaltung melden. Eine Hausratsversicherung deckt Schäden an mobilen Gütern, zum Beispiel Einrichtungsgegenständen, die durch Feuer und Löschwasser entstanden sind, ab. Auch Weihnachtsgeschenke, die durch einen Brand zerstört wurden, sind mitversichert. Entstehen Schäden an fremden Sachen, greift die private Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Gebäude, die durch einen Brand verursacht werden, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese ist Gemeinschaftssache, das heißt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss diese abschließen. Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen haften nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wohnungseigentümer müssen dann die Kosten tragen. „Das kann gerade bei Feuerschäden schnell sehr teuer werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Nehmen Sie die Advents- und Weihnachtszeit zum Anlass und überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen. Sehen Sie sich dabei auch die Versicherungsbedingungen im Detail an, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen”, rät von Möller. „Falls Ihnen die Unterlagen der Gebäudeversicherung nicht vorliegen, bitten Sie die Verwaltung, Ihnen Einsicht zu gewähren oder Ihnen eine Kopie zuzusenden.“

weiterlesen

Zurück zur Übersicht