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Kein Anspruch auf Maklercourtage bei Nachlässigkeit

Gibt ein Makler einem Kaufinteressenten falsche Informationen, die die Kaufentscheidung beeinflussen, verliert er seinen Anspruch auf Maklercourtage. Im vorliegenden Fall waren die falschen Informationen die Folge einer schlechten Organisation der Büroabläufe.

Der Fall: Makler ist schlecht organisiert
Der Kaufinteressent legte Wert darauf, nach Abstimmungsmodus und Anzahl der Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschafft nicht überstimmt werden zu können. Der Makler bestätigte dies leichtfertig, woraufhin es zur Kaufentscheidung kam. Zudem versicherte er dem Interessenten, dass es keine Teilungserklärung gebe. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Abstimmung nicht nach Kopfteilen, sondern nach Eigentumsanteilen erfolgt und dass bereits eine Teilungserklärung vorliegt. Beide Informationen hatte der Sohn des Maklers, mit dem dieser zusammenarbeitet, bereits vorliegen.

Das Urteil: Keine Courtage
Das Oberlandesgericht Koblenz wies den Makler ab und verwehrte ihm damit den Anspruch auf seine Courtage. In der Begründung heißt es, der Makler habe seine Abläufe so zu organisieren, dass ein ordnungsgemäßer Informationsaustausch stattfindet. Weiterhin hätte er dem Kaufinteressenten offenlegen müssen, dass er nicht über die nötigen Informationen verfügt. [OLG Koblenz, 2 U 1482/18]

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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