Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Programm „Altersgerecht Umbauen“ für dieses Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.
Was wird gefördert?
Bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden sind förderfähig. Umbaumaßnahmen oder der Kauf von umgebautem Wohnraum werden mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst. Der Zuschuss ist unabhängig vom Alter. Zudem muss der Zuschuss beantragt werden, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen, sollten jedoch mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung treffen.
Zuschuss wichtig für demographischen Wandel
Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe: „Die Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung ist sehr groß. Dies ist ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Förderung auch mit Blick auf den demografischen Wandel ist. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung weiterer Mittel der Wohnkomfort und die Wohnsicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht vielen Menschen, länger im gewohnten Wohnumfeld leben bleiben zu können.“
Aktueller Beitrag
30.11.2023
Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Aus für Energiepreisbremsen Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox. KfW-Förderprogramme gestoppt Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) Haushaltsurteil Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.