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KfW-Neubauförderung: Budget innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft

Die am Mittwochmorgen gestartete KfW-Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) wurde bereits nach wenigen Stunden wieder gestoppt. Das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro wurde bereits im Verlauf des ersten Vormittags komplett ausgeschöpft. Nun startet Stufe 2 der Neubauförderung.

Bereits zugesagte Kredite sind nicht betroffen

Die KfW schreibt auf ihrer Website, dass bereits zugesagte Kredite von dem Stopp nicht betroffen sind: „Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft“. Die Gelder seien bereits reserviert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt mit, dass die Neubauförderung in Stufe 2 im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt wird. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird nun in Stufe 2 verpflichtend.

Stufe 2 startet direkt im Anschluss

Die Stufe 2 der Neubauförderung startet am 21.04.2022 und läuft bis zum 31.12.2022. Eine Gesamtfördersumme nannte der Bund bisher nicht.

Bei der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 eine dritte und finale Stufe vorgesehen. Das Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ soll die die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen und befindet sich noch in Ausarbeitung.

 

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18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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