Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Das Budget ist begrenzt und die Förderbedingungen werden strenger.
Erster Schritt: EH40 Neubauförderung
Gefördert werden Gebäude, die nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die Standardhäuser benötigen. Antragsteller sollten schnell sein: die Förderung ist bis Ende 2022 befristet und das Budget ist auf eine Milliarde Euro begrenzt. „Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir […] fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Geplante Förderungen in der Zukunft
In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Ab dem Jahr 2023 ist ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ geplant – dieses wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.
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21.09.2023
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