Nachdem sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt haben, ist die Mietrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet worden. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Geringere Kosten für Mieter
Mit Inkrafttreten der Reform können Vermieter bundesweit nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf ihre Mieter umlegen (aktuell elf Prozent). Zudem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen.
Eine erleichterte Berechnung der Modernisierungsumlage gibt es für Vermieter, die maximal 10.000 Euro investieren; 30 Prozent der Kosten werden für den Erhaltungsaufwand abgezogen, der Rest kann umlegt werden.
Regeln für Mietspiegel vereinfacht
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf der Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Hat er jedoch vorher schon eine höhere Miete erzielt, muss er diese nicht senken, sofern er dem neuen Mieter unaufgefordert Auskunft über vorherige vereinbarte Mieten erteilt. Zudem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen können.
Aktueller Beitrag
22.03.2023
NEUE KfW-Förderungen für Wohngebäude
NEUE KfW-Förderungen für Wohngebäude Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden wurde in Teilen modifiziert. Seit dem 1. März 2023 gibt es ein neues Förderprogramm für die Errichtung von Wohngebäuden. Seit dem werden die Treibhausgas-Emissionen im kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet. Bestimmte Höchstwerte dürfen hierbei nicht überschritten werden. Es geht darum, wie groß ist der CO2-Abdruck von der Materialgewinnung bis hin zum Recycling (Rückbau). Fällt der Abdruck gering aus, wird das Gebäude gefördert. „Wer die Förderung beantragen möchte, sollte folgendes wissen: Beim Neubau von Wohngebäuden müssen ab sofort festgelegte Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen eingehalten werden. Das neue Gebäude muss einem Effizienzhausstandard 40 (ESH 40) entsprechen und darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger oder Biomasse aufweisen“; erläutert Fabian Kenning, Regionalleiter der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH im neuen Büro an der Münsterstraße 1A in Rheine. Es wird unterschieden zwischen einer sog. ‚Basis-Variante‘ in der man auch ohne QNG-Zertifikat auskommt und einer sog. ‚Premium-Variante‘. Hier bedarf es eines QNG-Gütesiegels. QNG steht für ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘. Beim Klimafreundlichen Wohngebäude ohne QNG-Siegel (Basisvariante) erhält der Investor/die Investorin pro WE 100 000 € / mit QNG-Siegel (Premium-Variante) 150 000 € Kredit gewährt. Die Antragsberechtigung umfasst natürliche Personen, Unternehmen, Freiberufler etc. Es gibt wenige Ausnahmen. Und der Zinsunterschied zum Marktniveau für normale Immobilienfinanzierungen ist hoch! Statt eines Tilgungszuschusses erfolgt eine Zinsverbilligung. Hierfür stehen 650 Mio. € zur Verfügung. Folgende Zinssätze wurden am 1. März 2023 aufgerufen: Bei einer Laufzeit und Tilgung bis 10 Jahre: 0,01% effektiver Jahreszins und wer innerhalb von 35 Jahre vollständig tilgen will, kann sich einen effektiven Jahreszins von 0,90% sichern. Wie bisher muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dieser bestätigt ggf. den erforderlichen Effizienzhausstandard und prüft die Einhaltung der Anforderungen im Hinblick auf die Höchstwerte bei Treibhausgas-Emmissionen im Gebäudelebenszyklus. Er erstellt eine BzA (Bestätigung zum Antrag). Deren ID ist Voraussetzung für die Antragsweiterleitung von der Hausbank. Wichtig ist rechtzeitige Antragstellung bei der Hausbank. Vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag bei der KfW vorliegen. Ein LuL-Vertrag (Liefer- und Leistungsvertrag) zählt bereits als Maßnahmenbeginn. Ein Kaufvertrag erst Recht. Ein Bauantrag hingegen zählt nicht als Beginn. Für die Premium-Variante, also das QNG-Siegel ist zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubinden. Darüber hinaus gibt es für die Selbstnutzer zusätzlich interessante Förderprogramme von der NRW.BANK. Diese werden auch bei der Hausbank beantragt. Die attraktive Förderung kann beispielsweise in einer Neubaumaßnahmen in zentraler Wohnlage, fußläufig zur Innenstadt von Rheine genutzt werden. Die insgesamt 15 Eigentumswohnungen mit ansprechender Architektur, individuellen Grundriss- und Raumplanungen, Tiefgarage sowie Wohnungsgrößen zwischen ca. 63 m² und 127 m², bieten ein ideales Zuhause, erläutert Immobilienberaterin Nina Lulay bei der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH. Wer sich näher über die attraktive Förderung informieren will, kann auch die aktuelle Podcastfolge unter: https://www.volksbank-immobilien.info/kategorie/podcast/ nutzen. Telefon +49 251 | 5005 580 info@volksbank-immobilien.info www.volksbank-immobilien.info