Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass auf dem Grundstück sowie – je nach Gemeinde – auf angrenzenden Gehwegen und Zufahrten der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird. Die Arbeiten können sie selbst ausführen oder einen Dienstleister beauftragen. Eine wichtige Neuerung kam mit der WEG-Reform: Seit dem 01.12.2020 können WEGs Schadenersatzansprüche nicht mehr auf ihre Verwalter abwälzen.
Reform nimmt Eigentümer in die Verantwortung
Falls der beauftragte Dienstleister die Straßen und Wege nicht ordentlich oder rechtzeitig fegt oder räumt und jemand verletzt sich, indem er z. B. auf nassem Laub ausrutscht, haftet die Wohneigentümergesellschaft und muss gegebenenfalls Schadenersatz zahlen. Seit der WEG-Reform gilt der Verwalter nur noch als gesetzlicher Vertreter (ausführendes Organ) der WEG und die WEG haftet für die Pflichtverletzungen des Verwalters gegenüber Dritten.
Verkehrssicherungspflicht: Das müssen Eigentümer beachten
Wird ein Dienstleister beauftragt, muss die WEG dessen Arbeit zumindest stichprobenartig kontrollieren. Versäumnisse sollten protokolliert und dem Verwalter mitgeteilt werden, damit bei Wiederholung ein anderer Dienstleister beauftragt werden kann. Laub oder auch Schnee muss an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr gefegt bzw. geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht in der Regel ab 8 Uhr. Detaillierte und individuelle Vorgaben finden sich in den städtischen Satzungen.
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Podcast Vol. 92) Sonderfolge: Förderprogramm „Jung kauft Alt!“ ab dem 03.09.2024
Heute sitzt Dr. Oliver Altenhövel mit der Förderexpertin Evelyn Leipold von der DZ Bank zusammen, da es ein neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. Jung kauft Alt Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb Das Programm 308 ist für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren. Leider sind die Einkommensgrenzen sehr niedrig gesetzt, so dass das Förderprogramm sicherlich nicht an jedem Standort ausreichen wird für die erste Eigentumsbildung von jungen Familien. Gleichzeitig ist es eine große Herausforderung ein Haus mit Effizienzklasse F, G oder H innerhalb von 4,5 Jahren auf Effizienzhaus 70EE zu bringen. Aus diesem Grund berichtet die Förderexpertin aber noch von weiteren Förderprogrammen, welche kombiniert werden können. Daher anhören, damit man keine Förderung verpasst. Und die aktuellen Konditionen bitte auf der Seite der KfW prüfen oder beim Gespräch mit dem Förderberater der Bank besprechen, denn dieser kann den aktuellen Zins auch für 10 Tage sichern. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/ Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.