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Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren

Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.

Einsparungen für Bauherren
Bauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten.

Eigentümer: Jetzt sanieren
Für Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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Podcast

18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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