fbpx

Mietausfall: Jetzt Grundsteuererlass beantragen.

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet einen Mietausfall hatten, können noch bis zum 1. April 2019 einen Grundsteuererlass beantragen. Dieser beträgt, je nach Schwere des Ausfalls, bis zu 50 Prozent.

Voraussetzung: Erheblicher Mietausfall
Die Voraussetzung für einen Grundsteuererlass ist eine Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent. Diese liegt vor, wenn die Jahresrohmiete weniger als 50 Prozent der üblichen Jahresrohmiete beträgt. Die Jahresrohmiete beinhaltet alle Betriebs- und Nebenkosten, jedoch nicht die Kosten für z. B. Warmwasser oder Heizung. Können Vermieter diese Ertragsminderung nachweisen, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Gab es im vergangenen Jahr überhaupt keinen Ertrag, können sogar bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden.

Mietausfall muss unverschuldet sein
Um Anspruch auf den Grundsteuererlass zu haben, muss der Mietausfall unverschuldet sein. Im Falle eines Leerstands sollten Vermieter nachweisen, dass sie sich um neue Mieter bemüht haben, z. B. durch die Vorlage von Zeitungsannoncen oder Maklerverträgen. Als unverschuldet gilt der Mietausfall auch, wenn das Gebäude durch außergewöhnliche Ereignisse, wie einen Wohnungsbrand oder Wasserschaden, längere Zeit unbewohnbar war.

Aktueller Beitrag

Podcast

30.11.2023

Podcast Vol. 71) Balkonkraftwerk in einer WEG – Fallstricke und Lösungen!

In dieser Folge plaudere ich mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Florian Dallwig über Balkonkraftwerke und zwar konkret im Zusammenhang mit dem WEG – also dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir beleuchten die aktuelle Rechtslage und die gesetzliche Neuregelung voraussichtlich ab dem 1.1.2024. Wir klären, ob ein Balkonkraftwerk ein privilegiertes Vorhaben ist und ob man anschließend als Eigentümer in einer WEG frei entscheiden kann. Und hier kommt nicht die Standardantwort eines Juristen „das kommt darauf an“. Also reinhören und schlauer werden. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht