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Mietausfall: Jetzt Grundsteuererlass beantragen.

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet einen Mietausfall hatten, können noch bis zum 1. April 2019 einen Grundsteuererlass beantragen. Dieser beträgt, je nach Schwere des Ausfalls, bis zu 50 Prozent.

Voraussetzung: Erheblicher Mietausfall
Die Voraussetzung für einen Grundsteuererlass ist eine Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent. Diese liegt vor, wenn die Jahresrohmiete weniger als 50 Prozent der üblichen Jahresrohmiete beträgt. Die Jahresrohmiete beinhaltet alle Betriebs- und Nebenkosten, jedoch nicht die Kosten für z. B. Warmwasser oder Heizung. Können Vermieter diese Ertragsminderung nachweisen, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Gab es im vergangenen Jahr überhaupt keinen Ertrag, können sogar bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden.

Mietausfall muss unverschuldet sein
Um Anspruch auf den Grundsteuererlass zu haben, muss der Mietausfall unverschuldet sein. Im Falle eines Leerstands sollten Vermieter nachweisen, dass sie sich um neue Mieter bemüht haben, z. B. durch die Vorlage von Zeitungsannoncen oder Maklerverträgen. Als unverschuldet gilt der Mietausfall auch, wenn das Gebäude durch außergewöhnliche Ereignisse, wie einen Wohnungsbrand oder Wasserschaden, längere Zeit unbewohnbar war.

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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