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Mietspiegel: Verlängerung des Betrachtungszeitraums

In den Mietspiegel fließen ab sofort die vergangenen sechs, statt bisher vier Jahre ein. Die Änderung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Einfluss auf Mieterhöhungen
Das „Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit dem Gesetz sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes abgefangen und der Anstieg der Mieten verlangsamt werden. Bis Ende 2020 können Mietspiegel mit dem Stichtag 1. März 2020 noch nach der der alten Regelung erstellt werden.

Eigentümerverband kritisiert Regelung
Der Verband „Haus und Grund“ kritisiert die Änderung scharf und bezeichnet sie als „Mietspiegelmanipulation“. Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.

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12.12.2024

Kerzen im Advent: Schäden verhindern und Versicherungen prüfen

LED statt Kerzen und erhöhte Aufmerksamkeit Rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden werden den Versicherern rund um Weihnachten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gemeldet. Um dem vorzubeugen, sollten Wohnungseigentümer stets darauf achten, Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Denn oft reichen nur wenige Funken, um trockene Zweige zu entzünden. Deshalb sollte man statt auf echtes Kerzenlicht auf LED-Lichter(ketten) setzen. Diese sind energiesparend im Verbrauch und in vielen verschiedenen Varianten und Farben erhältlich. Sogar Echtwachskerzen mit LED-Licht gibt es inzwischen. Rauchwarnmelder können vor Schäden schützen Rauchwarnmelder in der Wohnung können zwar an sich keinen Brand verhindern, aber die Bewohner warnen. Wohnungseigentümer sollten prüfen, ob die in ihrer Wohnung angebrachten Rauchwarnmelder möglicherweise ausgetauscht werden sollten, da sie durch Staub verunreinigt bzw. korrosiv belastet sein können. Die DIN-Norm 14676 empfiehlt, diese nach 10 Jahren und 6 Monaten auszutauschen. Ein Ablaufdatum ist in vielen Fällen am Gerät vermerkt – entweder an der Hülle oder im Inneren. Welche Versicherungen greifen Ist es dennoch zu einem Brand gekommen, sollten Wohnungseigentümer den Schaden möglichst sofort ihrer Hausratversicherung – falls sie eine haben – und der Verwaltung melden. Eine Hausratsversicherung deckt Schäden an mobilen Gütern, zum Beispiel Einrichtungsgegenständen, die durch Feuer und Löschwasser entstanden sind, ab. Auch Weihnachtsgeschenke, die durch einen Brand zerstört wurden, sind mitversichert. Entstehen Schäden an fremden Sachen, greift die private Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Gebäude, die durch einen Brand verursacht werden, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese ist Gemeinschaftssache, das heißt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss diese abschließen. Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen haften nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wohnungseigentümer müssen dann die Kosten tragen. „Das kann gerade bei Feuerschäden schnell sehr teuer werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Nehmen Sie die Advents- und Weihnachtszeit zum Anlass und überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen. Sehen Sie sich dabei auch die Versicherungsbedingungen im Detail an, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen”, rät von Möller. „Falls Ihnen die Unterlagen der Gebäudeversicherung nicht vorliegen, bitten Sie die Verwaltung, Ihnen Einsicht zu gewähren oder Ihnen eine Kopie zuzusenden.“

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