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Müllkontrolle: Mieter müssen für Kosten aufkommen

Externer Dienstleister kontrolliert Mülltonnen

Wegen des fehlerhaften Verhaltens der Mieter bei der Mülltrennung beauftragte die Vermieterin einer Wohnanlage mit 102 Parteien einen Dienstleister für das Müllmanagement. Dieser kontrolliert die Restmülltonnen der Anlage regelmäßig und sortiert gegebenenfalls per Hand nach. Die Kosten für diese Dienstleistung rechnete die Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt „Müllbeseitigung“ nach Quadratmetern ab. Auf die Kläger entfiel hierfür ein Anteil in Höhe von 12,09 Euro für das Jahr 2018. Im gleichen Abrechnungszeitraum fochten die Kläger die Betriebskosten für die Anmietung und Wartung der Rauchwarnmelder an (13,66 Euro und 8,02 Euro).

BGH auf Vermieterseite

Laut BGH sind sowohl die Kontrolle als auch das Nachsortieren in einem Wohnraummietverhältnis umlegbare Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV (Betriebskostenverordnung). Zwar werde die konkrete Bezeichnung nicht explizit erwähnt, jedoch sei der Begriff „Müllbeseitigung“ weit auszulegen, hieß es in der Begründung.

Auch bei den Rauchwarnmeldern handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit sind auch diese Kosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV umlegbar.
[BGH, AZ VIII ZR 117/21]

 

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25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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