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Podcast Vol. 42) Erbimmobilie von Erbengemeinschaft bis Teilungsversteigerung!

Podcast

Erbengemeinschaft oder Erben-Feindschaft? Dr. Oliver Altenhövel erörtert mit Andreas Sielker alle Aspekte, die bei einer Erbengemeinschaft zu beachten sind: Eine Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft mit Rechten und Pflichten. Es wird ein Einblick in Erbschaft- und Schenkungsteuer geben und welche Unterlagen beim Nachlassgericht vorgelegt werden müssen. Im Vergleich zu einer Teilungsversteigerung sind Übernahme, Vermietung oder Verkauf immer eine bessere Option. Die beiden möchten wachrütteln, so dass Erblasser und Erben frühzeitig ins Gespräch kommen. Der erste Schritt ist das Anhören der Folge!

Für alle, die zusätzlich gerne lesen, hier der Link für die Anforderung des Ratgebers „Erbimmobilie“: Zum Ratgeber

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Aktueller Beitrag

News

01.06.2023

KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien

Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.  

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