Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete am 31.01.2023. Jetzt soll durch Verspätungszuschlag sowie Zwangsgeld Bewegung in die noch offenen 2,2 Mio. € Erklärungen in NRW kommen. Hilfestellungen & Lösungen werden für alle Immobilieneigentümer in Vol. 31 und 34 – MIT und OHNE Elster beschrieben. Wir wünschen viel Erfolg.
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