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Podcast Vol. 76) Miethausverwaltung – die klassische Vermögensverwaltung für die Eigentümer von Zinshäusern

In dieser ersten Folge zum Thema Hausverwaltung spricht Dr. Oliver Altenhövel mit Markus Kottig über die Miethausverwaltung. Hierbei geht es um die mietrechtlichen Fallstricke bei Mietbeginn mit der Übernahme von Küche oder Markise durch den Nachmieter und auch das oft strittige Thema „Schönheitsreparaturen“. Anschließend werden die Dienstleistungen eines Hausverwalters während der Mietphase wie Behebung von Versicherungsschäden oder Koordination von Handwerkern bei Reparaturen sowie die kaufmännische Betreuung erläutert. Und auch die Hausordnung wird von beiden thematisiert.

Den Abschluss macht dann noch die Vertragsbeendigung und hier ist der Tipp eine „Vorabnahme“ durchzuführen, um keine bösen Überraschungen zu erleben und die Neuvermietung bereits frühzeitig zu planen.

Alles in allem sorgt der professionelle Verwalter dafür, dass der Eigentümer wertvolle (Frei)Zeit spart, Nerven schont, seine Immobilie und damit in der Regel einen nicht unerheblichen Teil seines Vermögens im Wert erhält und die Verzinsung seines in der Immobilie angelegten Kapitals so hoch wie möglich bleibt.

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News

02.05.2024

Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom

Erleichterungen für Balkonkraftwerke Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bereits zum 1. April hatte die Bundesnetzagentur die Anmeldung vereinfacht, indem nur noch wenige Daten anzugeben sind. Auch ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig, dieser wird automatisch durch die Bundesnetzagentur informiert. Nach der der neuen Gesetzeslage sind Leistungen von bis zu 800 Watt möglich (vorher 600). Auch ist zunächst kein Zählertausch nötig und die Balkonkraftwerke können mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden. Verbesserungen beim Mieterstrom Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet laut Bundesregierung unverhältnismäßige technische Anforderungen – dies galt bislang in Wohnquartieren häufig als Problem. Damit Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Solarenergie spielt hierbei eine wichtige Rolle: bis Ende dieses Jahrzehnts soll sie 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr als eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert – fast doppelt so viele wie 2022.

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