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Podcast Vol. 80) Endlich! Die Degressive AfA ist da!

…  in Kombination mit der Sonder-AfA sind über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich.

Was hat das lange gedauert!

17.07.2023 BMF Refentenentwurf bis 27.03.2024 Verkündung.

Aber immer noch schneller als manche Baugenehmigung 😉.

Zusammen mit dem Steuerberater Jörg Bosse spricht Dr. Oliver Altenhövel über die immobilienspezifischen Aspekte aus dem Wachstumschancen-Gesetz.

Nun sind es 5% statt 6% degressive AfA geworden. Aber wie berechnet man die degressive AfA und wann ist der Break-Even auf die lineare AfA von 3%.

Und was ist bei der Herstellung und Anschaffung zu beachten? Die degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird.

Im Fall der Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird.

Und diese Immobilien müssen den Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen, der aber für Neubauten bereits seit dem 01.01.2023 verpflichtend ist. 😉

Und dann sprechen die beiden noch über die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, § 7b EstG. Auch hier hat es Verbesserungen gegeben.

Sofern alle Bedingungen erfüllt werden, sind in der Kombination über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich!

Also reinhören und investieren? Was meint ihr?

Ist die 5% degressive Abschreibung nun der Beschleuniger für den Neubau?

Lohnt sich EH40 bzw. QNG um die Sonder-AfA zu erhalten?

Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

Aktueller Beitrag

News

25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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