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Podcast Vol. 82) KfW-Ergänzungskredit 359 für Privatpersonen und sehr viele andere!

Diese Podcastfolge ist eine Ergänzungsfolge, denn es handelt sich um den Ergänzungskredit zu dem Programm 358.

Dr. Oliver Altenhövel erläutert mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold die wichtigsten Aspekte von dem KfW-Programm 359 – jedoch nur die Abweichungen gegenüber dem Programm 358, welches bereits in einer anderen Folge vorgestellt wurde.

Ganz wichtig: Dieses Programm ist NICHT nur für natürliche Personen (Privatpersonen)

SONDERN auch für:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbau­genossenschaften und Contractoren

Und auch ganz wichtig: Auch in dieser Folge geben die beiden nur erste Information zu einem Thema und auch nur die Abweichung gegenüber 358. Dadurch bleibt die Folge kurz und knapp und hier der Verweis auf die Seite der KfW.

 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) |KfW

Also reinhören und prüfen.

 

Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

Aktueller Beitrag

News

02.05.2024

Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom

Erleichterungen für Balkonkraftwerke Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bereits zum 1. April hatte die Bundesnetzagentur die Anmeldung vereinfacht, indem nur noch wenige Daten anzugeben sind. Auch ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig, dieser wird automatisch durch die Bundesnetzagentur informiert. Nach der der neuen Gesetzeslage sind Leistungen von bis zu 800 Watt möglich (vorher 600). Auch ist zunächst kein Zählertausch nötig und die Balkonkraftwerke können mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden. Verbesserungen beim Mieterstrom Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet laut Bundesregierung unverhältnismäßige technische Anforderungen – dies galt bislang in Wohnquartieren häufig als Problem. Damit Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Solarenergie spielt hierbei eine wichtige Rolle: bis Ende dieses Jahrzehnts soll sie 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr als eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert – fast doppelt so viele wie 2022.

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