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Rechner für CO2-Kosten-Aufteilung verfügbar

CO2-Kosten Aufteilung seit 1. Januar 2023

Mieter und Vermieter können ab sofort auf einen kostenlosen Online-Rechner zurückgreifen, um den Anteil der von ihnen jeweils zu tragenden CO2-Kosten zu ermitteln. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin. „Mieter zahlen zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für Ihre Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über 10 Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes“, erklärt Präsident Konrad Adenauer. „Diese Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter greift für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.“

Unterschied zwischen Zentral- und Etagenheizung

Bei vermieteten Wohnungen mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die Auskunft über die verursachten CO2-Emissionen gibt. Er muss die Kostenaufteilung ermitteln und diese bei der nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Bei Etagenheizungen oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter die Abrechnung. In diesem Fall müssen sie selbst die Kostenaufteilung ermitteln und diese ihrem Vermieter binnen 12 Monaten mitteilen. Dieser muss die Kosten innerhalb von 12 Monaten begleichen oder den Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt

Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.

 

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25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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