fbpx

Sofortprogramm für Klimaschutz: Keine neuen Gasheizungen ab 2024

Deutschlands nächstes Klimaziel ist es, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Damit dies gelingt, haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt.

Maßnahmenvorschläge des Programms

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll demnach festgeschrieben werden, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Einbau reiner Gasheizungen wäre demnach nicht mehr erlaubt. Bestehende Heizsysteme sollen möglichst optimiert werden – hierfür sind Förderungen im Gespräch. Das Programm setzt außerdem stark auf die Gebäudesanierung und deren Förderung. Auch Handwerksbetriebe sollen im Einbau klimafreundlicher Heizsysteme geschult werden. Zudem gibt es Pläne für die Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Sofortprogramm war nötig

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Die Vorschläge müssen nun dem Expertenrat für Klimafragen vorgelegt werden, im Anschluss berät das Bundeskabinett über die Maßnahmen „und beschließt diese schnellstmöglich“, so das BMWSB in einer Stellungnahme.  

 

Aktueller Beitrag

Podcast

18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht