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Steuererklärung: Handwerkerrechnungen nicht vergessen

Der neue Stichtag für Steuererklärungen ab 2018 ist der 31. Juli 2019. Eigentümer, die Handwerkerrechnungen gesammelt haben, können hiermit bares Geld sparen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Hierbei sind jedoch einige Vorgaben zu beachten.

Was kann steuerlich geltend gemacht werden?
Abgesetzt werden können Reparaturen und Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung. Hierunter fallen sämtliche Handwerkerleistungen, wie z. B. Maler- und Tapezierarbeiten, Schornsteinfegergebühren, Modernisierung des Badezimmers oder der Küche, Reparaturen an Fenstern Türen oder dem Dach sowie die Reparatur, Wartung und der Austausch von Heizungsanlagen.

Was ist bei der Erklärung zu beachten?
Seit Anfang 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro, so der VPB. Absetzbar sind jedoch nur Lohn- und Arbeitskosten sowie die Fahrtkosten und die auf diese Posten anfallende Mehrwertsteuer. Materialien sind nicht absetzbar. Weiterhin muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der alle Kosten getrennt voneinander aufgeführt werden. Zudem muss die Rechnung zwingend per Überweisung beglichen worden sein.

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28.03.2024

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

11 Prozent Mehrkosten ab April Mit der Rückkehr zum regulären Steuersatz steigen die Gaspreise an – jedoch sie inzwischen größtenteils wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Laut dem Vergleichsportal Verivox liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte aktuell bei 9,8 Cent pro kWh und erhöht sich durch einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 10,9 Cent/kWh. Das entspricht einem Anstieg von 11 Prozent. Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh hat dadurch durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Gaskunden sollten jetzt ihren Zählerstand übermitteln, damit die korrekte Menge zum vergünstigten Steuersatz abgerechnet wird. „Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen. Die Kundinnen und Kunden haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern. Die Grundversorgung ist im Vergleich zu den günstigen Gastarifen derzeit im Schnitt doppelt so teuer“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Günstige Preise für Neukunden Laut Verivox trifft die Erhöhung Verbraucher in der Grundversorgung besonders hart: die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh liegen hier im bundesweiten Durchschnitt aktuell bei 2.599 Euro mit reduziertem Steuersatz, mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind es 2.890 Euro. Die Rückkehr zum alten Steuersatz bedeutet Mehrkosten von 291 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie kostet die gleiche Menge Gas aktuell im Bundesschnitt rund 1.303 Euro (bei 7 Prozent Mehrwertsteuer). Mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent stiegen die Heizkosten um 146 Euro auf insgesamt 1.450 Euro. Kunden in dieser Tarifgruppe zahlen damit also für die gleiche Menge Gas 145 Euro weniger Steuern als in der örtlichen Grundversorgung.

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