Diese Frage hat eine Studie des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) aufschlussreich beantwortet. In Deutschland besteht nach wie vor Sanierungsbedarf: Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen liegt bei 17 Jahren. Erfreulich: Wenn saniert wird, wird häufiger auf erneuerbare Energien zurückgegriffen.
Viel Sanierungsbedarf, Trend jedoch positiv
Deutschlands Heizungsanlagen sind im Schnitt 17 Jahre alt. In 40 Prozent der Wohnungen sind die Heizungen 20 Jahre und älter, fast jede vierte Heizung ist sogar älter als 25 Jahre – diese sollten ausgetauscht werden. Leitungsgebundenen Energieträger wie Erdgas, Fernwärme und Strom werden heute deutlich häufiger zur Beheizung von Wohnungen eingesetzt als noch vor zehn Jahren – rund zwei Drittel der Wohngebäude werden inzwischen damit versorgt. In Deutschland hat Erdgas mit 48,2 Prozent den mit Abstand größten Marktanteil.
In rund 275.000 Gebäuden wurde in den letzten zehn Jahren von Ölheizungen auf Erdgas umgestellt, in rund 17.000 Gebäuden von Öl auf Fernwärme. Die aktuelle Infrastruktur würde ausreichen, um rund 2,7 Millionen Wohngebäude von Ölheizungen auf Erdgas oder Fernwärme umzustellen.
Aktueller Beitrag
12.12.2024
Kerzen im Advent: Schäden verhindern und Versicherungen prüfen
LED statt Kerzen und erhöhte Aufmerksamkeit Rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden werden den Versicherern rund um Weihnachten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gemeldet. Um dem vorzubeugen, sollten Wohnungseigentümer stets darauf achten, Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Denn oft reichen nur wenige Funken, um trockene Zweige zu entzünden. Deshalb sollte man statt auf echtes Kerzenlicht auf LED-Lichter(ketten) setzen. Diese sind energiesparend im Verbrauch und in vielen verschiedenen Varianten und Farben erhältlich. Sogar Echtwachskerzen mit LED-Licht gibt es inzwischen. Rauchwarnmelder können vor Schäden schützen Rauchwarnmelder in der Wohnung können zwar an sich keinen Brand verhindern, aber die Bewohner warnen. Wohnungseigentümer sollten prüfen, ob die in ihrer Wohnung angebrachten Rauchwarnmelder möglicherweise ausgetauscht werden sollten, da sie durch Staub verunreinigt bzw. korrosiv belastet sein können. Die DIN-Norm 14676 empfiehlt, diese nach 10 Jahren und 6 Monaten auszutauschen. Ein Ablaufdatum ist in vielen Fällen am Gerät vermerkt – entweder an der Hülle oder im Inneren. Welche Versicherungen greifen Ist es dennoch zu einem Brand gekommen, sollten Wohnungseigentümer den Schaden möglichst sofort ihrer Hausratversicherung – falls sie eine haben – und der Verwaltung melden. Eine Hausratsversicherung deckt Schäden an mobilen Gütern, zum Beispiel Einrichtungsgegenständen, die durch Feuer und Löschwasser entstanden sind, ab. Auch Weihnachtsgeschenke, die durch einen Brand zerstört wurden, sind mitversichert. Entstehen Schäden an fremden Sachen, greift die private Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Gebäude, die durch einen Brand verursacht werden, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese ist Gemeinschaftssache, das heißt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss diese abschließen. Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen haften nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wohnungseigentümer müssen dann die Kosten tragen. „Das kann gerade bei Feuerschäden schnell sehr teuer werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Nehmen Sie die Advents- und Weihnachtszeit zum Anlass und überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen. Sehen Sie sich dabei auch die Versicherungsbedingungen im Detail an, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen”, rät von Möller. „Falls Ihnen die Unterlagen der Gebäudeversicherung nicht vorliegen, bitten Sie die Verwaltung, Ihnen Einsicht zu gewähren oder Ihnen eine Kopie zuzusenden.“