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Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch

Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.

Eigentümer klagt gegen Abwassergebühren

Neben den Steuern sind die Abwassergebühren der wohl größte Posten auf den meisten Nebenkostenabrechnungen. In Oer-Erkenschwick hatte ein Eigentümer gegen seinen Bescheid aus dem Jahre 2017 über knapp 600 Euro geklagt. Das OVG entschied nun, dass die Abrechnung um insgesamt 18 Prozent zu hoch ausgefallen ist. Bei 600 Euro Gebühren, die der Kläger bezahlen musste, wären das 120 Euro zu viel gezahlt.

Falsche Kalkulation

Die Stadt hat grobe Fehler bei der Abrechnung gemacht. So hatte sie bei der Abschreibung der Entwässerungsanlagen immer den Neuwert geltend gemacht. Zudem waren die zugrunde gelegten Zinsen viel zu hoch. Das Gebührenrecht schreibt vor, dass die Städte keinen Gewinn durch Gebühren machen dürfen. Bislang gibt das Gesetz vor, dass Anschaffungs- und Betriebskosten und auch die Zinssätze der letzten 50 Jahre gemittelt werden, um die aktuellen Gebühren zu berechnen. So berechnete zum Beispiel Oer-Erkenschwick einen Zinssatz von 6,52 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht hält dagegen einen Zinssatz von nur 2,42 Prozent sowie einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren für angemessen. Wer jetzt noch einen Gebührenbescheid bekommt oder kürzlich bekommen hat, sollte daher unbedingt Widerspruch einlegen und auf die Entscheidung des OVG verweisen, rät der Bund der Steuerzahler. Andere Städte in NRW müssen nun prüfen, ob sie ihre Berechnungsgrundlage ändern müssen – somit könnten kommende Abrechnungen für Bürger deutlich günstiger ausfallen.
[OVG Münster, AZ 9 A 1019/20]

 

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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