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Urteil: Mietpreisbremse in Niedersachsen unwirksam

Das Landgericht Hannover entschied, dass die Mietpreisbremse in Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung ungültig ist – aus formellen Gründen.

Neues Regelwerk in Arbeit
Schon das Amtsgericht Hannover hatte geurteilt, dass die seit Dezember 2016 geltende Mietpreisbremse unwirksam ist, da Begründungen für den angespannten Wohnungsmarkt der Städte fehlten. Dass eine solche Begründung vorliegen muss, hatte der Bundesgerichtshof 2019 entschieden (VIII ZR 120/18). Das Landgericht Hannover bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts (7 S 7/20).

Inzwischen wird vom Land Niedersachsen eine neue Fassung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die spätestens im Herbst verabschiedet werden soll.

Änderungen an den Gemeinden
Die neue Verordnung soll für neun, statt bisher für 12 Gemeinden auf dem Festland gelten. Unverändert soll sie auf den ostfriesischen Inseln bleiben. Abgeschafft werden soll sie in Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg, während Gifhorn und Laatzen hinzukommen. Weiterhin gelten soll sie in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und auf sieben Nordseeinseln.

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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