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Vermieterhaftung bei Wohnungsmängeln

Verletzt sich ein Mieter infolge eines Mangels in der Mietwohnung, haftet in der Regel der Vermieter. Anders sieht es aus, wenn der Mangel die Verletzung nicht direkt verursacht hat.

Der Fall: Schwergängiges Rollo stürzt ab
Eine Mieterin informierte ihren Vermieter über ein schwergängiges Rollo auf der Gartenseite, doch dieser unternahm nichts dagegen. Zwei Wochen später befand sich die Mieterin auf der Treppe zur Gartenterrasse, als sich das Rollo löste und herunterfiel. Das laute Geräusch erschreckte die Mieterin so sehr, dass sie die Treppe hinabstürzte und sich an der Hand verletzte. Da sie durch die Verletzung ihren Haushalt nicht selbst führen konnte, forderte sie vom Vermieter 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 52.000 Euro Haushaltsführungsschaden.

Das Urteil: Vermieter haftet nicht bei Schreck
Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage der Mieterin ab. Laute Geräusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und können überall und jederzeit auftreten. Das hinabgestürzte Rollo stünde deshalb nur indirekt mit dem Unfall in Zusammenhang. Die Lage wäre anders zu beurteilen, wenn das Rollo die Mieterin direkt getroffen hätte. [LG Nürnberg-Fürth Az. 7 S 5872/17]

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Podcast

11.04.2024

Podcast Vol. 80) Endlich! Die Degressive AfA ist da!

…  in Kombination mit der Sonder-AfA sind über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich. Was hat das lange gedauert! 17.07.2023 BMF Refentenentwurf bis 27.03.2024 Verkündung. Aber immer noch schneller als manche Baugenehmigung 😉. Zusammen mit dem Steuerberater Jörg Bosse spricht Dr. Oliver Altenhövel über die immobilienspezifischen Aspekte aus dem Wachstumschancen-Gesetz. Nun sind es 5% statt 6% degressive AfA geworden. Aber wie berechnet man die degressive AfA und wann ist der Break-Even auf die lineare AfA von 3%. Und was ist bei der Herstellung und Anschaffung zu beachten? Die degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird. Im Fall der Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird. Und diese Immobilien müssen den Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen, der aber für Neubauten bereits seit dem 01.01.2023 verpflichtend ist. 😉 Und dann sprechen die beiden noch über die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, § 7b EstG. Auch hier hat es Verbesserungen gegeben. Sofern alle Bedingungen erfüllt werden, sind in der Kombination über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich! Also reinhören und investieren? Was meint ihr? Ist die 5% degressive Abschreibung nun der Beschleuniger für den Neubau? Lohnt sich EH40 bzw. QNG um die Sonder-AfA zu erhalten? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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