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VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist Pflicht
Das neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen oder mit Bauträgern zur Pflicht: Ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit müssen geregelt sein. Trotzdem funktioniert das nicht immer, so der VPB. Manchmal spielt das Wetter nicht mit, Arbeiten verzögern sich oder die Baufirma hat unseriös geplant. Denn: Eine Verzögerung weist nicht automatisch auf eine unseriöse Baufirma hin.

Großzügig planen
Der VPB rät daher, mit der Kündigung der aktuellen Wohnung zu warten und großzügig zu planen. „Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser“, rät Bausachverständiger Marc Ellinger.

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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