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Was darf im Kaminofen verbrannt werden?

Ein Kaminofen sorgt für Wärme und Gemütlichkeit. Gerade im Winter erfreut sich das „Lagerfeuer“ im Wohnzimmer großer Beliebtheit. Doch um sich selbst und die Umwelt nicht zu belasten, müssen einige Regeln beachtet werden.

Was ist erlaubt?
Im Kaminofen dürfen unter anderem naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts, Stein- und Braunkohle, Grillkohle, naturbelassenes stückiges Holz (auch mit Rinde), Sägespäne sowie Torfbriketts und Brenntorf verbrannt werden. Bei Brennholz sollte auf die sachgemäße Trocknung geachtet werden. Nadelhölzer wie Fichte oder Kiefer sind schon nach etwa einem Jahr getrocknet; Laubbäume wie Eiche oder Buche benötigen bis zu 3,5 Jahren. Die Restfeuchte im Holz sollte im Idealfall unter 20 Prozent betragen, bei der Bestimmung hilft ein Holzfeuchtemessgerät. Zu feuchtes Holz verbrennt nicht vollständig und schadet der Umwelt und dem Ofen.

Was darf nicht verbrannt werden?
Nicht alles, was brennt, darf in den Kaminofen. Altpapier erzeugt Feinstaub und setzt weitere gefährliche Schadstoffe frei. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung verbietet das Verbrennen, es drohen sogar Bußgelder. Auch imprägniertes, beschichtetes und lackiertes Holz darf nicht im heimischen Kaminofen verbrannt werden – diese Hölzer gehören in die Wertstoffsammlung.

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28.11.2024

Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse

Höhere Ansprüche bei Selbstbezug „Die Energieeffizienz hat mittlerweile einen ähnlichen Stellenwert wie die Lage einer Immobilie“, erklärt Piet Derriks, Geschäftsführer von Immowelt. „Käufer möchten hohe Folgekosten durch Sanierungen vermeiden, weshalb unsanierte Immobilien zukünftig schwerer zu verkaufen sein werden.“ Viele potenzielle Immobilienkäufer würden eine Immobilie mit schlechter Energiebilanz gar nicht erst besichtigen. Je nach Kaufmotiv gibt es jedoch große Unterschiede. Eigennutzer haben höhere Ansprüche: So würden 40 Prozent der Befragten, die eine Immobilie für den Selbstbezug kaufen möchten, Angebote mit unzureichender Energieeffizienz gar nicht erst besichtigen. Investoren sind hingegen weniger strikt: Interessenten, die ein Vermietungsobjekt suchen, geben zu 26 Prozent an, dass sie sanierungsbedürftige Immobilien bei der Suche von vornherein ausschließen würden. Energiebilanz wirkt sich auf Preisverhandlungen aus 41 Prozent der Kaufinteressenten, die in den kommenden 12 Monaten ein Objekt erwerben wollen, würden auch Immobilien mit schlechterer Energieeffizienz in Betracht ziehen. Allerdings würden sie diesen Umstand auch in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen und möglicherweise gegen andere Kriterien wie Lage, Schnitt und Größe abwägen. In 14 Prozent der Fälle planen Interessenten, die in den kommenden 12 Monaten kaufen wollen, die Energiebilanz gezielt als Argument in den Verhandlungen zu nutzen. Mit Verweis auf die schlechten Werte und die zu erwartenden Modernisierungskosten planen sie, den finalen Preis zu drücken.

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