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Was darf im Kaminofen verbrannt werden?

Ein Kaminofen sorgt für Wärme und Gemütlichkeit. Gerade im Winter erfreut sich das „Lagerfeuer“ im Wohnzimmer großer Beliebtheit. Doch um sich selbst und die Umwelt nicht zu belasten, müssen einige Regeln beachtet werden.

Was ist erlaubt?
Im Kaminofen dürfen unter anderem naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts, Stein- und Braunkohle, Grillkohle, naturbelassenes stückiges Holz (auch mit Rinde), Sägespäne sowie Torfbriketts und Brenntorf verbrannt werden. Bei Brennholz sollte auf die sachgemäße Trocknung geachtet werden. Nadelhölzer wie Fichte oder Kiefer sind schon nach etwa einem Jahr getrocknet; Laubbäume wie Eiche oder Buche benötigen bis zu 3,5 Jahren. Die Restfeuchte im Holz sollte im Idealfall unter 20 Prozent betragen, bei der Bestimmung hilft ein Holzfeuchtemessgerät. Zu feuchtes Holz verbrennt nicht vollständig und schadet der Umwelt und dem Ofen.

Was darf nicht verbrannt werden?
Nicht alles, was brennt, darf in den Kaminofen. Altpapier erzeugt Feinstaub und setzt weitere gefährliche Schadstoffe frei. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung verbietet das Verbrennen, es drohen sogar Bußgelder. Auch imprägniertes, beschichtetes und lackiertes Holz darf nicht im heimischen Kaminofen verbrannt werden – diese Hölzer gehören in die Wertstoffsammlung.

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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