Der Garten einer Wohnanlage einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Doch wer kommt für die Kosten der Pflege und Instandhaltung auf, wenn z. B. nur die Erdgeschossbewohner Sondernutzungsrechte besitzen? Und dürfen Eigentümer mit Sondernutzungsrecht dort machen, was sie möchten?
Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten
In der Regel sind die Sondernutzungsrechte des Gartens in der Teilungserklärung geregelt. Sie können jedoch auch nachträglich in Form einer Vereinbarung aller Eigentümer festgelegt werden. Damit es später nicht zu Streitigkeiten oder gar zu Gerichtsverhandlungen kommt, empfiehlt der Verein „Wohnen im Eigentum e. V.“, sämtliche Rechte und Pflichten des Gartennutzers schriftlich festzuhalten. Ist in der Vereinbarung festgelegt, dass der Sondernutzungsberechtigte für die Instandhaltung bzw. Pflege verantwortlich ist, so hat er unter anderem den Rasen zu mähen, Pflanzen zu gießen und den Pflanzenschnitt zu übernehmen. Im Zweifel hat er auch die Kosten dafür zu tragen – auch, wenn dies nicht explizit in der Vereinbarung genannt wird (BGH V ZR 91/16).
Will er hingegen bauliche Veränderungen vornehmen, zum Beispiel ein Gartenhaus oder einen Pool bauen, dürfen diese Maßnahmen die anderen Eigentümer nicht beeinträchtigen und dürfen zudem nur mit Zustimmung aller Miteigentümer durchgeführt werden.
Aktueller Beitrag
23.03.2023
.. für unser Team in Ibbenbüren? Wir suchen DICH als Immobilienberater:in (m/w/d) Was Dich erwartet: ✔ eine abwechslungsreiche Beraterstelle, bei der die Zeichen auf Expansion und Beständigkeit stehen. ✔ Angenehmes Arbeitsklima mit aktiver Unterstützung des Beraters durch die Vertriebsassistenz (wie Unterlagenbesorgung, Exposé-Aufbereitung, Kundentelefonate etc.) und Vertrauen und Respekt ✔ ein motiviertes Team mit Leidenschaft für Immobilien Du bietest uns: ✔ Vertriebstalent mit Empathie und Begeisterung für Immobilien ✔ idealerweise eine immobilienspezifische Ausbildung und Berufserfahrung ✔ sportlichen Ehrgeiz Kontakte zu knüpfen, Netzwerke auszubauen und den Mut sich dem „Platzhirsch“ anzuschließen und natürlich Teamgeist Wir bieten Dir: VERANTWORTUNG = Vollzeitstelle mit Festgehalt, attraktiver Bonifikation und diversen Sozialleistungen PARTNERSCHAFT = ein Team aus tollen, loyalen und hilfsbereiten Persönlichkeiten REGIONALITÄT = ein Arbeitgeber mit einem umfassenden Netzwerk und einer ausgeprägten Expertise NACHHALTIGKEIT = gute Zukunftsperspektive und beruflicher Weiterentwicklung Gestalte mit uns DEINE ZUKUNFT. Jetzt Kontakt aufnehmen: Dr. Oliver Altenhövel o.altenhoevel@volksbank-immobilien.info 0251 5005 5810 Weitere Informationen