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Zahl der Baugenehmigungen 2018 rückläufig

Trotz Wohnungsmangel wurden im Jahr 2018 weniger Baugenehmigungen als im Vorjahr erteilt. Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft Deutschland (GdW), Axel Gedaschko, fordert: „[…] Statt immer mehr Bremsen brauchen wir drastisch mehr bezahlbaren Wohnungsbau.“

Weniger Ein- und Zweifamilienhäuser
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurde im Jahr 2018 in Deutschland der Bau von insgesamt rund 347.300 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einen Rückgang von 0,2 Prozent (800 Baugenehmigungen) gegenüber dem Vorjahr. Die Genehmigungen galten sowohl für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden. 
Im Jahr 2018 wurden rund 302.800 neu zu errichtende Wohnungen genehmigt. Das sind 2.100 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist ausschließlich auf die Zunahme der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zurückzuführen (+ 4,7 Prozent). Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist hingegen um 1,0 Prozent und die für Zweifamilienhäuser um 6,5 Prozent zurückgegangen.

GdW ruft Politik zum Handeln auf
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, fordert der GdW dazu auf, die im Koalitionsvertrag geplanten Planungs- und Beschleunigungsgesetze endlich umzusetzen. Zudem fordert der Verband unter anderem dauerhafte steuerliche Verbesserungen für Bauherren sowie eine Förderung der seriellen und standardisierten Bauweise und eine bundesweit gültige bauliche Zulassung für Neubauten.

Aktueller Beitrag

News

01.06.2023

KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien

Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.  

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